FAQ
Wann kann ich mit dem Unterricht beginnen?
Sobald Ihre schriftliche Anmeldung vorliegt, werden wir uns mit Ihnen zwecks Absprache des Unterrichtstermins in Verbindung setzen. Ein Unterrichtsbeginn ist zu jedem Monatsanfang möglich, sofern es einen entsprechenden Platz gibt.
» siehe ↓ Schulordnung
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Eine Abmeldung vom Unterricht (bzw. Wechsel eines Instrumentenfachs oder der Lehrkraft) sind mit einer 6-wöchigen Kündigungsfrist schriftlich zum 31.1. und 31.7. möglich.
» siehe ↓ Schulordnung
Ist es möglich ein Instrument bei der Musikschule auszuleihen?
Die musikschule friedrichsdorf e.V. stellt in begrenztem Umfang Mietinstrumente zur Verfügung. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
» siehe ↓ Schulordnung
Außerdem gibt es andere Anbieter, bei denen große und seltene Instrumente wie zum Beispiel Harfe und Blasinstrumente geliehen werden können. Bei Interesse können wir Ihnen gerne einen Anbieter empfehlen. Sprechen Sie dazu gerne Ihren Lehrer oder das Musikschulsekretariat an.
Muss ich das Entgelt auch in den Ferien bezahlen?
Das Entgelt ist ein Jahresbetrag, der in 12 Raten aufgeteilt ist. Dieses Entgelt ist immer bis zur Beendigung des Vertrages (31.1. oder 31.7.) fällig, unabhängig von den Schulferien.
» siehe ↓ Schulordnung
Muss ich Mitglied in der Musikschule werden?
Die musikschule friedrichsdorf e.V. ist ein eingetragener Verein. Der Unterricht wird nur an Mitglieder erteilt, sodass eine Mitgliedschaft für den Schüler notwendig ist.
» siehe ↓ Mitgliedsantrag
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 25,- Euro/Jahr, für Erwachsene 40,- Euro/Jahr. Mitgliedsbeiträge für eine Familie (Eltern und ihre Kinder bis zum 21. Lebensjahr) betragen höchstens 65,- Euro/Jahr.
» siehe ↓ Mitgliedsantrag
Auch wenn Sie keinen Unterricht bei uns erhalten, können Sie die Musikschule Friedrichsdorf durch eine Fördermitgliedschaft unterstützen!
Ab welchem Alter kann ich ein Instrument erlernen?
Das Einstiegsalter unterscheidet sich von Instrument zu Instrument. Generell kann Geige ab vier Jahren, Tuba, Posaune, Oboe, Klarinette und Saxophon ab acht Jahren und die restlichen Instrumente ab sechs Jahren erlernt werden. Allerdings spielen Voraussetzungen wie Körper-, Fingergröße und Armlänge bei manchen Instrumenten eine Rolle, auch das Gewicht der Instrumente ist ausschlaggebend für das Anfangsalter. Informieren Sie sich dazu über die verschiedenen Instrumente oder vereinbaren sie im Musikschulsekretariat einen Kennenlerntermin.
» siehe Instrumentalangebot
Warum gehören Vorspiele zum Unterricht?
Das Präsentieren des Erlernten auf einer Bühne gehört zu unserem Ausbildungsumfang, sei es im geschützten Rahmen eines Klassenvorspiels bei der eigenen Lehrkraft, sei es in öffentlichkeitswirksamen Auftritten im Rahmen von Schülervorspielen oder Fachgruppenkonzerten. Das jährliche Klassenvorspiel bei Ihrer Lehrkraft ist Bestandteil des Unterrichtsvertrags und aus diesem Grund in unserer Schulordnung verankert. Neben dem solistischen Spiel gibt es zahlreiche Möglichkeiten des Auftritts in (Projekt-)Ensembles, deren Mitwirkung ebenfalls ein integraler Unterrichtsinhalt sein sollte. Bitte sprechen Sie Ihre Lehrkraft an!